Informationen für Schulanfänger



Schulpflicht (laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 27):
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als Schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis
zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den
Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die
Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen
Entwicklungsstand besitzen.
(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend
entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren
herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen
werden.
(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.
Der Schulbezirk umfasst:
Ortsteile der Gemeinde Neukirch (Gottschdorf, Koitzsch) sowie die gesamte Gemeinde Schönteichen
(mit den Ortsteilen Rohrbach, Petershain, Brauna, Schwosdorf, Liebenau, Schönbach, Cunnersdorf, Hausdorf und Biehla).
Termine für die Anmeldung der Schulanfänger 2011/2012
Montag, den 27.09.2010 (15.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Dienstag, den 28.09.2010 (15.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Mittwoch, den 29.09.2010 (15.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, melden Sie sich (auch telefonisch) im Sekretariat der Grundschule.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Rückstellungen des vergangenen Jahres müssen erneut angemeldet werden.

